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Saubere Luft

 

... ist gesunde Luft

Von Lüftungsanlagen und Klimaanlagen, die nicht regelmäßig fachgerecht gewartet und geprüft werden, kann, wie seit Langem bekannt ist, eine erhebliche Gesundheitsgefährdung ausgehen. Paradebeispiel dafür ist die lebensbedrohende Legionärskrankheit. Sie wird durch Bakterien verursacht, die sich in Anlagen vermehren können und dann von diesen in Umlauf gebracht werden und durch die Atemwege in den Körper gelangen.

Die Richtlinie VDI 6022 wurde daher entwickelt und verabschiedet, um die richtige Planung, Ausführung und Wartung von Lüftungsanlagen zu regeln. Ferner schreibt die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen ( BetrVO ) seit dem 10. Oktober 2007 die regelmäßige Wartung und und den Nachweis darüber gesetzlich vor und bedroht den Anlagenbetreiber mit Bußgeldern, da nun die nicht durchgeführte Wartung eine Ordnungswidrigkeit ist. Die Nachweise müssen fünf Jahre rückwirkend verfügbar sein!

Jeder Anlagenbetreiber ist also gut beraten, die Wartung seiner Anlagen turnusmäßig durch einen Sachkundigen oder Sachverständigen prüfen und bestätigen zu lassen.

... stinkt nicht

Fortluft verursacht häuftig Beschwerden wegen Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft. Eine wirkungsvolle Reinigung von Fettaerosolen, wie sie vor allem in der Küchenabluft vorkommen, aromatischen Kohlenwasser-stoffen, die beim Lackieren, Drucken oder entfetten auftreten, und anderen Geruchsträgern ist heute technisch elegant und mittlerweile auch kostengünstig realisierbar.

Ausreichend aufbereitete Abluft kann in vielen Fällen auch als Umluft ein Hautanteil der Zuluft sein und so enorm die Betriebskosten senken. Ein neues Mittel zur Fett- und Geruchsbeseituigung ist zum Beispiel die Sauerstoff-Aktivierung mit dem V-UV Verfahren.